DJI Mavic Air Drohnenverordnung

Mittlerweile bin auch ich dem Drohnen Hype erlegen. Mit der neuen Consumer-Drohne des Herstellers DJI habe ich mich für ein Einsteigermodell entschieden. Warum? Im Vergleich zu den technischen Spezifikationen, dem Preis und meinen Anforderungen an eine Drohne hat es die neue DJI Mavic Air den Weg in meinen Warenkorb gefunden. Mit dem neuen Flugassistenten APAS, unterstützt durch mehr Sensoren als bei vergleichbaren Modellen und weiteren Funktionen wird auch ein Einsteiger die Chance bekommen damit zu fliegen und tolle Naturaufnahmen zu machen. Hier spreche ich nicht von mir, sondern eher von meiner Freundin die sich dem Hobby Fotografie verschieben hat.

Was gibt es alles zu bedenken? Mit der neuen Drohnenverordnung aus 2017 hat sich im Bereich der Modell- und Drohenfliegerei einiges geändert. Deutschland zählt zu den Ländern mit dem aufwendigsten Anforderungen an Steuerer von Flugmodellen. Um alles darüber zu erfahren habe ich recherchiert und stelle hier die wichtigen Bereiche zusammen und verweise auf die Quelle, um zu einem späteren Zeitpunkt auch aktualisierter Ausgaben aufrufen zu können. Alle Angaben sind ohne Gewähr, jeder Steuerer einer Drohne muss sich aktiv um die Gesetzlichen Grundlagen und das Know-How kümmern. Ebenfalls für das Thema Versicherung ist jeder selbst verantwortlich. Wer als Mitglied im DAEC e.V. eine Modellflugverischerung abgeschlossen hat, kann über die Webseite des jeweiligen Landesverbandes die Möglichkeit die Kopien des Rahmenvertrages runterzulassen. Wie ich finde ein „Nice to Know“.

Landesverband Nds – DAEC e.V. – Allgemeines zur Versicherung

Landesverband Nds – DAEC e.V.- Rahmenvertrag zur Versicherung

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Die maximale Flughöhe für Drohnen ist durch die neue Drohnen-Verordnung generell auf 100 Meter über Grund begrenzt. Außerdem sind die folgenden Dinge bei Fliegen der Drohne verboten:

  • das Fliegen außerhalb der Sichtweite
  • Fliegen über Wohngrundstücken
  • Fliegen über Naturschutzgebieten
  • Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
  • Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
    (NfL 1-1197-17)
  • Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht
    ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)

Mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand muß eingehalten werden zu:

  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Krankenhäuser
  • Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten
    von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • militärischen Anlagen und Organisationen sowie mobile Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen
  • Industrieanlagen
  • Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  • militärischen Anlagen und Organisationen
  • Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung

Interessant ist der Begriff Menschenansammlung. Hierzu gab es Langezeit keine Konkretisierung. Diese wurde jedoch vor kurzen definiert:

In der neuen LuftVO (07.04.2017) hat man nun endlich auch den Begriff der Menschenansammlung definiert (und sich hier der aus dem Strafrecht bedient):

  • Das Verbot des Betriebs über Menschenansammlungen dient insbesondere dem Schutz vor unfallbedingten oder gezielt herbeigeführten Abstürzen mit Personenschaden, aber auch dem Schutz vor dem gezielten Ausbringen der in Nummer 10 genannten Substanzen mittels unbemannten Fluggeräten.
  • Im Rahmen einer Arbeitsgruppe haben sich Bund und Länder dabei darauf verständigt, dass unter Menschenansammlung eine räumlich vereinigte Vielzahl von Menschen zu verstehen ist, d.h. eine so große Personenmehrheit, dass ihre Zahl nicht sofort überschaubar  ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines Einzelnen nicht mehr ankommt. Bei einer Anzahl von mehr als zwölf Personen ist regelmäßig von einer solchen Menschenansammlung auszugehen.

Ausnahmen

Zu mehreren dieser Regeln gibt es gesonderte Ausnahmen und Bedingungen.
Zum Beispiel:

  • auf ausgewiesenen Modellflugplätzen darf die maximale Flughöhe von 100 Metern überschritten werden
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt hat
  • über Wohngrundstücken darf man fliegen, wenn die Startmasse der Drohne unter 250 Gramm bleibt und die Drohne keine Kamera besitzt und keine optischen, akustischen und Funk-Signale empfangen und aufzeichnen kann.
  • außerhalb der Sichtweite darf geflogen werden mit einer FPV-Brille, wenn die Drohne unter 250 Gramm bleibt, die Flughöhe von 50 Metern nicht überschritten wird und die Drohne in Sichtweite mind. einer weiteren Person fliegt, die den Steuerer vor Gefahren warnen kann.
  • mit einer Drohne über 5kg darf geflogen werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung eingeholt wurde

Damit all diese Verbote und Ausnahmen einfacher zu greifen sind, gibt es verschiedene digitale Angebote, die bei der Auswahl des Startplatzes helfen können. Mit der Browserbasierten Lösung von map2fly.de habt ihr die Chance vor Eurem Start zu prüfen, ob Eurer geplantes Ausflugsziel auch zum Fliegen mit Eurer Drohne geeignet ist. Ferner gibt es auch Apps für das Smartphone oder das Tablet, womit ihr dank Ortungsdienste direkt prüfen könnt wie die Bedingungen um Euch herum sind. Zu der App kommt ihr entweder über den Appstore oder über die Webseite der Deutschen Flugsicherung. Mein bisherige Favorit ist jedoch die App „Drone Buddy“, die neben einer „Not-Fly-Map“ auch ein paar Informationen zum aktuellen Wetter und deinem Standort bereithält. Wichtig für mich ist immer die Information über die aktuelle Windstärke, da man selbst dies nur schwer nachmesse kann. Die „Not-Fly-Map“ beinhaltet auch alle Daten weltweit und nicht nur für den deutschen Luftraum – Daher mein persönlicher Favorit.

Wichtig für das Ausland

Wenn man sich noch weiter über das Fliegen im Ausland informieren möchte, dann empfehle ich die Seite von My-Road.de die mit ihrem Blog das Thema versuchen „up 2 date“ zu behalten.

Quellen

Flyer BMVI
– „Die neue Drohnen Verordnung“

Flyer Bundeskommission Modellflug
– „Informationen und Recht für Einsteiger“

Info BMVI
– Klare Regeln für Betrieb mit Drohnen

Info DAEC
– Kenntnisnachweis Modellflug

Info Bundeskommission Modellflug
– Downloads

Info Deutsche Flugsicherung
– Flugmodell & Drohnen

Info Nds Landesbehörde
Verkehr und Straßenbau – Drohnen

Review Drohnen.de – Fliegen im Wohngebiet

Review Drohnen-Quadrokopter.de
– Flugerlaubnis und Genehmigungen

Review Datenschutzbeauftragter-Info.de
– Was ist rechtlich erlaubt?

Beitragsbildquelle: DJI Homepage

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